Siam Legal International | Thailand Revenue Code
Diese Bestimmung verpflichtet eine Person, unter den folgenden Bedingungen Einkommenssteuern an das thailändische Finanzamt zu zahlen:
Abschnitt 41 des Revenue Code
Diese Bestimmung verpflichtet eine Person, unter den folgenden Bedingungen Einkommenssteuern an das thailändische Finanzamt zu zahlen:
Das Individuum ist:
- Ein thailändischer Staatsbürger.
- Ein in Thailand ansässiger Einwohner, der im vorangegangenen Steuerjahr Steuern eingereicht hat.
- Ausländer, die für einen oder mehrere Zeiträume von insgesamt mindestens 180 Tagen in einem Steuerkalenderjahr in Thailand leben.
Erhält Einkünfte innerhalb oder außerhalb Thailands durch:
- Beschäftigung (Lohn, Gehalt, Vergütung etc.) gemäß § 40.
- Geschäftsbetrieb nach § 40.
- Geschäftsbetrieb des Arbeitgebers nach § 40.
- Passives Einkommen oder Eigentum (Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen, Geschäfts- oder Firmenwerte usw.) gemäß § 41 Absatz 2.
Thailändische Staatsbürger und Ausländer mit ständigem Wohnsitz unterliegen der Einkommensteuer, wenn sie ihr Jahreseinkommen erzielen, und zwar zu folgenden Sätzen:
- 0 bis 150.000 THB sind von der Einkommensteuer befreit.
- 150.001 bis 300.000 THB unterliegen einem Steuersatz von 5 %.
- 300.001 bis 500.000 THB unterliegen einem Steuersatz von 10 %.
- 500.001 bis 750.000 THB unterliegen einem Steuersatz von 15 %.
- 750.001 bis 1.000.000 THB unterliegen einem Steuersatz von 20 %.
- bis 2.000.000 THB unterliegen einem Steuersatz von 25 %.
- 2.000.001 bis 5.000.000 THB unterliegen einem Steuersatz von 30 %.
- 5.000.001 THB oder mehr unterliegen einem Steuersatz von 35 %.
Das Finanzministerium beginnt mit der Besteuerung ausländischer Einkünfte
Ab 1. Januar B.E. 2567 (2024) hat das Finanzministerium seine Abteilungsanweisung P. 161/2566 durchgesetzt, um jeden thailändischen Staatsbürger oder Ausländer mit thailändischem Wohnsitz zu besteuern, der in Thailand ein Einkommen erzielt. Einkünfte, die außerhalb Thailands erzielt werden, sind jedoch von der Besteuerung ausgenommen.
Diese Anweisung fällt unter Abschnitt 41 Absatz 2 des Revenue Code bezüglich der Einkommensbeurteilung, der Einkommensquellen innerhalb Thailands und im Ausland bei der Einkommensteuer berücksichtigt.
Es besteht jedoch eine Befreiung von der Einkommensteuerpflicht in Thailand, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Die Person darf sich in einem bestimmten Steuerkalenderjahr nicht 180 Tage oder länger in Thailand aufhalten.
- Investieren Sie in einen ausländischen Investmentfonds oder Depositary Receipt.
- Bringt kein Einkommen aus dem Ausland nach Thailand.
Fallbeispiele
Fall 1: Eine Person, die 300 Tage in Thailand lebte, in Thailand arbeitete und einen Lohn von einem Arbeitgeber im Vereinigten Königreich erhielt. Daher ist dieser in Thailand ansässige Einwohner gemäß Abschnitt 41 des Revenue Code einkommenssteuerpflichtig, da seine Aufenthaltsdauer mehr als 180 Tage beträgt.
Fall 2: Eine Person mit Wohnsitz in Australien, die für den Arbeitgeber aus Thailand arbeitete und von einem solchen Arbeitgeber ein Gehalt erhielt. In diesem Fall unterliegt diese Person der Zahlung einer Einkommensteuer für Thailand, da diese Person das Einkommen von dem Arbeitgeber erhält, der in Thailand ein Unternehmen betreibt, wie in den Abschnitten 40 und 41 des Revenue Code definiert.
Fall 3: Eine Person wurde 90 Tage lang für ein japanisches Unternehmen mit Sitz in Thailand eingesetzt und erhielt drei Monate lang ein Gehalt von der Muttergesellschaft in Japan. Dies hat zur Folge, dass diese Person in Thailand nicht der Einkommensteuer unterliegt, wohl aber in Japan, da zwischen Thailand und Japan ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Dieses Abkommen befreit jede Person mit Wohnsitz in Thailand und dem Land, mit dem Thailand das Abkommen unterzeichnet hat, von der Zahlung der Einkommenssteuer in beiden Ländern. Zur Verdeutlichung: Eine natürliche Person kann Einkommenssteuern in dem Land zahlen, in dem sie derzeit ihren Wohnsitz hat. Das DBA verfolgt in Bezug auf die Einkommensteuer mehrere Zwecke:
- Doppelbesteuerung verhindern, um die finanzielle Belastung des Einzelnen zu verringern.
- Vermeiden Sie Konflikte hinsichtlich der Besteuerungsrechte, indem Sie sicherstellen, dass das Einkommen einmalig oder zu einem ermäßigten Satz besteuert wird.
- Gewährleisten Sie eine faire Behandlung bei der Besteuerung aufgrund von Diskriminierung.
- Verhindern Sie Steuerhinterziehung und Betrug, indem Sie Informationen mit der Vertragspartei teilen.
- Förderung der Wirtschaftstätigkeit durch Stimulierung grenzüberschreitender Transaktionen und Investitionen zwischen den Vertragsstaaten.
Seit dem 9. Oktober 2023 hat Thailand das DBA mit 61 Ländern unterzeichnet. Dennoch kann die natürliche Person in Thailand und dem Land, in dem Thailand nicht Vertragspartei des DBA ist, einer Doppelbesteuerung unterliegen.
ArmenienAustralien,Österreich,Bahrain,Bangladesch,Weißrussland,Belgien,Bulgarien,Kambodscha,Kanada,Chile,China,(Volksrepublik),Zypern,Tschechien,Dänemark,Estland,Finnland,Frankreich,Deutschland,Hongkong,Ungarn,Indien,Indonesien,Irland,Israel,Italien,Japan,Korea,Kuwait,Laos,Luxemburg,Malaysia,Mauritius,Nepal,Niederlande,Neuseeland,Norwegen,Oman,Pakistan,Philippinen,Polen,Rumänien,Russland,Seychel,Singapur,Slowenien,Südafrika,Spanien,Sri Lanka, Schweden, Schweiz, Taiwan,Tadschikistan, Türkei (Türkiye),Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Usbekistan,Vietnam