Information von der Deutschen Botschaft in Bangkok
Allgemeine Hinweise
Zahlreiche Personen in Thailand erhalten Altersrenten aus Deutschland. Diese Zahlungen werden nicht von der Deutschen Botschaft geleistet, sondern von den verschiedenen Rentenversicherungen.
Für Informationen bezüglich Ihrer Altersrente wenden Sie sich direkt an den Rententräger oder an private Rentenberater.
Allgemeine Hinweise zur Rente sowie Informationen zur Antragstellung finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de. Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Botschaft in Bangkok weder die Rentenanträge für Sie ausfüllen, noch eventuelle Fragen zu Ihrer Rentenversicherung beantworten kann.
Rentenbesteuerung im Ausland
Seit 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber Rentenzahlungen erhalten, ist grundsätzlich das Finanzamt Neubrandenburg für Sie zuständig. Anhand Ihrer Steuererklärung prüft das Finanzamt unter Berücksichtigung der mit Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, ob und wie viel Steuern Sie in Deutschland zahlen müssen.
Finanzamt: www.finanzamt-rente-im-ausland.de
Doppelbesteuerungsabkommen: www.bundesfinanzministerium.de