Von: ThaiLawOnline
Eine Vollmacht ist ein Rechtsdokument, das eine Person (den Bevollmächtigten) dazu bevollmächtigt, in bestimmten Angelegenheiten im Namen einer anderen Person (des Auftraggebers) zu handeln. Der Umfang dieser Vollmacht kann weit gefasst sein und dem Bevollmächtigten allgemeine Vollmachten erteilen, oder sie kann auf bestimmte Funktionen beschränkt sein.
Viele Menschen beantragen Vollmachten, um für den Fall einer möglichen Geschäftsunfähigkeit vorzusorgen. Eine „dauerhafte Vollmacht“ ermöglicht es jemandem, eine andere Person für die Verwaltung seiner Finanzen, Rechtsangelegenheiten oder Gesundheitsentscheidungen zu wählen, wenn er dazu aufgrund geistiger oder körperlicher Probleme nicht in der Lage ist. Dieses Dokument bleibt gültig, bis die Person stirbt, es sei denn, sie widerruft es. Es muss gemäß den Gesetzen des jeweiligen Landes korrekt erstellt werden und erfordert oft eine Unterschrift vor einem Notar oder Zeugen. Diese Art von Vollmacht ist in Thailand jedoch nicht verfügbar (mehr dazu weiter unten).
Die Vollmachten für Thailand unterliegen hauptsächlich dem thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuch, insbesondere den Abschnitten 796 bis 808, in denen die grundlegenden Grundsätze der Vertretung festgelegt sind, einschließlich der Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten und des Auftraggebers.
Die Anforderungen an eine Vollmacht können von Amt zu Amt unterschiedlich sein. Das Land Department hat beispielsweise ein eigenes Formular für den Verkauf von Immobilien, das sich von dem Formular unterscheidet, das zum Eröffnen eines Bankkontos benötigt wird. Sogar innerhalb des Land Department unterscheidet sich die Vollmacht für Eigentumswohnungen von der für Eigentumsurkunden (Chanote). Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen bei der Erstellung einer Vollmacht mit dem jeweiligen Amt oder der jeweiligen Behörde zu überprüfen.
Vollmacht, genannt TD21 – Dies gilt für Nor Sor 3 Kor und Chanotte beim Land Department. Sie hat nur eine Seite. Die beiden Seiten sind Vorder- und Rückseite. Sie müssen auch Kopien von Ausweisdokumenten unterschrieben haben. Wenn diese Vollmacht im Ausland unterzeichnet wird, muss sie zudem notariell beglaubigt werden. Weitere Einzelheiten zum letzten Punkt finden Sie in der thailändischen Version.
Vollmacht für Thailand – Eigentumswohnungen, vom Land Department, genannt Or Chor 21 (อ.ช.21). wie beim TD21 muss sie notariell beglaubigt werden, wenn sich die Person im Ausland befindet.