Das „gelbe Hausbuch“ für Ausländer in Hua Hin
Wie bekommt ein Deutscher ein gelbes Hausbuch (Yellow Tabien Baan)?
Wer als Deutscher dauerhaft oder längerfristig in Thailand lebt, wird früher oder später mit dem Begriff Yellow House Book oder Yellow Tabien Baan konfrontiert. Das gelbe Hausbuch heißt auf Thai ทะเบียนบ้าน (Tabien Baan) und wird für Ausländer normalerweise als Thor Ror 13 (ท.ร.13) geführt. Es ist das Gegenstück zum blauen Hausbuch (Thor Ror 14), das bei thailändischen Staatsangehörigen verwendet wird.
Das gelbe Hausbuch ist kein Beweis dafür, wem ein Haus oder Grundstück gehört. Es bestätigt vielmehr, dass der betreffende Ausländer an dieser Adresse offiziell im thailändischen Melderegister eingetragen ist. Eigentumsrechte an einem Haus oder Grundstück ergeben sich aus anderen Dokumenten, beispielsweise dem Chanote oder den entsprechenden Unterlagen über das Eigentum am Gebäude. Für Ausländer kann das gelbe Hausbuch trotzdem sehr praktisch sein, weil damit die thailändische Wohnadresse offiziell dokumentiert ist.

Zwei typische Fälle in Hua Hin
Für deutsche Staatsbürger, die in Hua Hin leben, sind insbesondere zwei Situationen interessant.
Fall 1: Deutscher ist mit einer Thai verheiratet und lebt im Haus seiner Ehefrau
Die Ehefrau ist Eigentümerin des Hauses bzw. des Grundstücks. Sie besitzt bereits ein blaues Hausbuch und ist dort als Haushaltsvorstand bzw. als Bewohnerin eingetragen. Der deutsche Ehemann lebt ebenfalls dort und besitzt beispielsweise ein gültiges Non-Immigrant O Visa bzw. eine entsprechende Aufenthaltsverlängerung.
In diesem Fall ist die Beantragung des gelben Hausbuchs normalerweise relativ logisch:
Die Thai-Ehefrau bestätigt, dass ihr deutscher Ehemann tatsächlich an dieser Adresse wohnt.
Typischerweise benötigte Unterlagen
Vom deutschen Antragsteller:
- Original-Reisepass
- Kopien der Passseite mit den persönlichen Daten
- Kopie des gültigen Visa bzw. der Aufenthaltsgenehmigung
- Kopie des letzten Einreisestempels bzw. der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung
- ggf. Certificate of Residence
- ggf. Arbeitserlaubnis, falls vorhanden
- Passfotos
- eventuell eine thailändische Übersetzung der Passseite
Von der thailändischen Ehefrau:
- Original Thai ID Card
- Kopie der Thai ID Card
- Original des blauen Hausbuchs
- Kopie der relevanten Seiten des blauen Hausbuchs
Zusätzlich:
- thailändische Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Kor Ror 2 / Kor Ror 3
- eventuell weitere Unterlagen zum Haus bzw. zur Adresse
Die thailändische Ehefrau sollte persönlich mit zum zuständigen Registrierungsamt gehen, da sie als Hausbesitzerin bzw. als im blauen Hausbuch eingetragene Person die Wohnsituation bestätigen kann. Je nach zuständiger Behörde können außerdem ein oder zwei thailändische Zeugen verlangt werden. Auch eine beglaubigte thailändische Übersetzung des Reisepasses kann verlangt werden.
Besonders wichtig
Das gelbe Hausbuch bedeutet in diesem Fall nicht, dass der Deutsche Eigentümer des Hauses ist. Es bedeutet lediglich:
Der deutsche Ehemann ist an dieser Adresse offiziell als ausländischer Bewohner registriert.
Fall 2: Der Ausländer besitzt das Haus, das Grundstück gehört aber einer Thai-Freundin
Dieser Fall ist etwas interessanter und sollte von Ausländern nicht mit dem ersten Fall verwechselt werden. Ein Ausländer kann in Thailand grundsätzlich Eigentümer eines Gebäudes bzw. Hauses sein, obwohl das Grundstück, auf dem das Haus steht, einer thailändischen Person gehört.
Wenn der Ausländer das Haus rechtmäßig erworben hat und selbst dort wohnt, kann er grundsätzlich ebenfalls versuchen, sich an dieser Adresse im gelben Hausbuch registrieren zu lassen. Hier ist allerdings die Dokumentation des Verhältnisses zwischen Haus, Grundstück und Person besonders wichtig.
Welche Unterlagen sollte man vorbereiten?
Persönliche Unterlagen
- Original-Reisepass
- Kopien der persönlichen Passseite
- Kopie des gültigen Visa bzw. der Aufenthaltsgenehmigung
- Kopie des letzten Einreisestempels bzw. Aufenthaltsstatus
- ggf. Certificate of Residence
- ggf. Work Permit
- Passfotos
- gegebenenfalls beglaubigte thailändische Übersetzung des Reisepasses
Unterlagen über das Haus
Hier sollte der Antragsteller möglichst viele Unterlagen mitbringen, die belegen, dass er tatsächlich das Haus besitzt bzw. ein entsprechendes Recht daran hat.
Zum Beispiel:
- Unterlagen über den Erwerb des Hauses
- Kaufvertrag bzw. Sale Agreement
- Unterlagen über das Eigentum am Gebäude
- vorhandene Hausnummer bzw. Hausregistrierungsunterlagen
- gegebenenfalls Baugenehmigung
- gegebenenfalls weitere Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Ausländer Eigentümer des Gebäudes ist
Die thailändischen Behörden können bei einem solchen Fall genauer prüfen, wie das Eigentum am Gebäude und das Eigentum am Grundstück miteinander verbunden sind. Die thailändischen Behörden selbst führen bei der Vergabe bzw. Änderung von Hausregistrierungen Unterlagen über das Grundstück und gegebenenfalls auch über die Baugenehmigung.
Unterlagen der thailändischen Grundstückseigentümerin
Da das Grundstück der Thai-Freundin gehört, sollte sie ebenfalls mitkommen.
Mitnehmen sollte sie:
- Thai ID Card
- Kopie der Thai ID Card
- Original des blauen Hausbuchs
- Kopie des blauen Hausbuchs
- Chanote bzw. Kopie des Chanote
- gegebenenfalls eine schriftliche Zustimmung, dass der Ausländer an dieser Adresse wohnt
Gerade bei dieser Konstellation ist die Zustimmung der Grundstückseigentümerin wichtig.
Wo beantragt man das gelbe Hausbuch in Hua Hin?
Der Antrag wird nicht bei der Immigration und auch nicht beim Land Office gestellt. Zuständig ist die Registrierungsstelle für die betreffende Adresse – also das zuständige Amphur (District Office) bzw. innerhalb eines kommunalen Bereichs die entsprechende Local Registration Office / สำนักทะเบียน.
Für Hua Hin ist deshalb entscheidend, wo genau das Haus liegt.
Bei einer Adresse innerhalb der Hua Hin Municipality kann die zuständige kommunale Registrierungsstelle zuständig sein. Liegt das Haus außerhalb dieses Bereichs, kann das zuständige Hua Hin District Office (Amphoe Hua Hin) bzw. die entsprechende lokale Registrierungsstelle zuständig sein. Eine lokale Hua-Hin-Quelle weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Anforderungen danach unterscheiden können, ob die Immobilie innerhalb der Municipality oder im District liegt.
Wichtig: Vor dem ersten Besuch sollte man deshalb bei der zuständigen Registrierungsstelle nachfragen, welche Unterlagen sie für genau diese Immobilie und diesen persönlichen Fall verlangt.
Was sollte man besser im Original mitnehmen?
Auch wenn normalerweise Kopien eingereicht werden, würde ich bei einem Termin in Hua Hin grundsätzlich folgende Originale mitnehmen:
Persönlich
☐ Reisepass
☐ gültiges Visa / Aufenthaltsgenehmigung
☐ aktueller Einreisestempel
☐ Certificate of Residence, falls vorhanden
☐ Work Permit, falls vorhanden
☐ Passfotos
Immobilie
☐ blaues Hausbuch
☐ Chanote bzw. relevante Grundstücksunterlagen
☐ Kaufvertrag
☐ Unterlagen über das Eigentum am Gebäude
☐ Baugenehmigung, falls vorhanden
Thai-Eigentümer / Ehefrau
☐ Thai ID Card
☐ blaues Hausbuch
☐ gegebenenfalls Chanote
☐ gegebenenfalls schriftliche Zustimmung
Bei Ehe mit einer Thai
☐ Heiratsurkunde
☐ Kor Ror 2 / Kor Ror 3, falls vorhanden
Zusätzlich sinnvoll
☐ mehrere Kopien aller Dokumente
☐ thailändische Übersetzung des Reisepasses
☐ gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung
☐ ein oder zwei thailändische Zeugen mit ID Card
Muss der Ausländer Eigentümer des Hauses sein?
Nein.
Das gelbe Hausbuch ist grundsätzlich ein Wohnsitz- bzw. Melderegister, kein Eigentumsregister. Ein Ausländer kann deshalb auch dann ein gelbes Hausbuch bekommen, wenn er beispielsweise:
- mit einer Thai verheiratet ist und im Haus seiner Ehefrau lebt,
- ein Haus mietet,
- ein Haus besitzt, während das Grundstück einer Thai gehört,
- oder unter bestimmten Voraussetzungen in einer anderen Immobilie dauerhaft wohnt.
Entscheidend ist, dass die Behörde die Wohnadresse und die Berechtigung zur Registrierung an dieser Adresse akzeptiert. Die konkrete Dokumentenliste kann von einer Registrierungsstelle zur anderen unterschiedlich sein.
Wie läuft der Antrag normalerweise ab?
Der Ablauf ist im Prinzip einfach:
1. Zuständige Registrierungsstelle feststellen
Nicht einfach zum nächstgelegenen Amt gehen, sondern das Amt wählen, das für die konkrete Adresse zuständig ist.
2. Unterlagen vorbereiten
Alle Originale und ausreichend Kopien mitnehmen.
3. Gemeinsam mit dem Thai-Hausbesitzer bzw. Grundstückseigentümer erscheinen
Das ist besonders wichtig, wenn der Antragsteller nicht selbst als Hausbesitzer im blauen Hausbuch geführt wird.
4. Antrag auf Registrierung im gelben Hausbuch stellen
Der zuständige Beamte überprüft die Unterlagen.
5. Eventuelle Fragen beantworten
Es kann beispielsweise gefragt werden:
- Wo wohnen Sie?
- Seit wann wohnen Sie dort?
- Wer ist Eigentümer des Hauses?
- Wem gehört das Grundstück?
- Wie ist Ihr Verhältnis zum Eigentümer?
- Warum möchten Sie an dieser Adresse registriert werden?
6. Eventuelle zusätzliche Unterlagen nachreichen
Bei ausländischen Antragstellern können je nach Fall weitere Dokumente oder eine Übersetzung verlangt werden.
7. Ausstellung des gelben Hausbuchs
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Ausländer in das Thor Ror 13 eingetragen.
Die Bearbeitungszeit kann sehr unterschiedlich sein. Manche Registrierungsstellen erledigen die Eintragung relativ schnell, während andere bei ausländischen Antragstellern zusätzliche Prüfungen durchführen.
Wichtig: Das gelbe Hausbuch ist kein Eigentumsnachweis
Das wird von Ausländern häufig verwechselt.
Das gelbe Hausbuch sagt nicht, wem das Haus oder Grundstück gehört.
Es dokumentiert in erster Linie:
Adresse + registrierter Bewohner.
Das Eigentum an einem Grundstück wird dagegen über die entsprechenden Land-Dokumente, insbesondere das Chanote, dokumentiert. Das Eigentum an einem Gebäude kann wiederum durch entsprechende Unterlagen zum Gebäude nachgewiesen werden.
Gerade beim Kauf eines Hauses durch einen Ausländer sollte deshalb niemals davon ausgegangen werden, dass ein gelbes Hausbuch automatisch Eigentum am Haus oder Grundstück beweist.
Unser praktischer Tipp für Hua Hin
Wer das gelbe Hausbuch selbst beantragen möchte, sollte nicht nur mit Reisepass und Visa zum Amt gehen. Besser ist:
Alle Unterlagen über die Person + alle Unterlagen über das Haus + alle Unterlagen über den Thai-Eigentümer mitnehmen.
Das gilt besonders für den zweiten Fall, bei dem das Haus dem Ausländer gehört, das Grundstück aber einer Thai-Person.
Da die praktische Umsetzung bei den verschiedenen Registrierungsstellen unterschiedlich sein kann, sollte man vorab klären, welche Dokumente das zuständige Amt in Hua Hin aktuell verlangt. Auch die Frage, ob eine beglaubigte thailändische Übersetzung und/oder Zeugen erforderlich sind, sollte vor dem Termin geklärt werden.
Stand der Informationen: September 2026.
Die Anforderungen können sich ändern und können je nach zuständiger Registrierungsstelle unterschiedlich gehandhabt werden. Bei komplizierten Eigentumsverhältnissen – insbesondere wenn Haus und Grundstück unterschiedlichen Personen gehören – sollte die konkrete Dokumentation vor der Antragstellung mit der zuständigen Registrierungsstelle geklärt werden.
| Unterlage | Fall 1: Deutscher mit Thai-Ehefrau | Fall 2: Haus gehört dem Ausländer, Grundstück einer Thai |
| Reisepass | ✅ Original + Kopien | ✅ Original + Kopien |
| Gültiges Visa / Aufenthaltsgenehmigung | ✅ | ✅ |
| Aktueller Einreisestempel | ✅ | ✅ |
| Certificate of Residence | ggf. | ggf. |
| Passfotos | ggf. | ggf. |
| Thai ID Card | ✅ Ehefrau | ✅ Grundstückseigentümerin |
| Blaues Hausbuch | ✅ Ehefrau | ✅ Grundstückseigentümerin |
| Heiratsurkunde | ✅ | – |
| Kor Ror 2 / Kor Ror 3 | ggf. | – |
| Chanote | ggf. | ✅ |
| Kaufvertrag Haus | – | ✅ |
| Nachweis über Eigentum am Gebäude | – | ✅ wichtig |
| Baugenehmigung | ggf. | ggf. sinnvoll |
| Zustimmung des Thai-Eigentümers | Ehefrau bestätigt Wohnsitz | ✅ sinnvoll/wichtig |
| Thailändische Übersetzung Reisepass | ggf. | ggf. |
| Thailändische Zeugen | ggf. | ggf. |
| Persönliches Erscheinen Thai-Eigentümer | Ehefrau sollte mitkommen | Grundstückseigentümerin sollte mitkommen |
